Geld zurück auch bei Heizöl oder Pellets

22. Mai 2023

Härtefallhilfe ab sofort auch für nicht leitungsgebundene Energieträger

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Wer mit Heizöl, Pellets oder auch Flüssiggas heizt, konnte bisher nicht von den Zuschüssen des Bundes und der Länder zu den Energiekosten profitieren. Wie vor einiger Zeit angekündigt, können nun aber auch diejenigen, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, Zuschüsse im Rahmen der Härtefallhilfe beantragen. Das Land NRW hat dazu unter https://www.heizkostenhilfe.nr... ein Internetportal online gestellt. Dort findet man neben zahlreichen Infos auch direkten Zugang zum Antragsformular.